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Hintergrund

Die Leuchtweitenregulierung (LWR)

Ab Baujahr 1990 ist eine Leuchtweiten­regulierung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Bis Mitte 2007 war die Nichtfunktion beim TÜV noch ein geringfügiger Mangel und das Fahrzeug erhielt trotzdem eine Plakette, aber seit dem 01.07.2007 wurde die Richtlinie geändert so dass seither die Nichtfunktion der LWR als schwer­wiegender Mangel eingestuft und somit dem Fahrzeug allein aus diesem Grund die Plakette versagt wird.

Seit Baujahr 1990 haben die meisten Fahrzeuge demnach eine Leuchtweitenregulierung. Zunächst experimentierten einige Hersteller mit einer Unterdruck Ansteuerung oder einer hydraulischen Steuerung, so auch BMW, Citroen, Mercedes, Peugeot, Renault, Fiat und Volvo, um nur einige zu nennen.

Als das Fahrzeug neu war funktionierte auch alles problemlos, aber im Laufe der Jahre kann so allerhand passieren und irgendwann gibt es Probleme mit den Leitungen und einer oder beide LWR Versteller funktionieren dann nicht mehr. Da diese unterdruck- oder hydraulisch gesteuerten Systeme wartungsfrei und damit geschlossene Systeme sind, kommt man nicht umhin sie komplett auszutauschen wenn sie defekt sind.

Je nach Alter der Fahrzeuge sind hier leider keine Ersatzteile mehr lieferbar und wenn man die nächste TÜV Hürde nehmen will bleibt nur die hier angebotene Umrüstung auf elektrische Funktion.

Selbst wenn noch Ersatzteile (Austausch der kompletten hydraulischen Leucht­weiten­regulierung) vom Hersteller geliefert und eingebaut werden, wird dadurch das Problem der Nichtfunktion nur temporär beseitigt, da hier ein konstruktionsbedingter Mangel vorliegt.

Das generelle Problem bei der hydraulischen LWR sind die Temperaturschwankungen, denen die Anlage ausgesetzt ist. Die Hitze vom Motor, die Kälte im Winter, irgendwann wird die Kunststoffleitung porös und der Druck fällt ab. Erfahrungsgemäß hält eine hydraulische LWR ca. 2 – 3 Jahre, d.h. mit etwas Glück kommt das Fahrzeug nach 2 Jahren noch einmal durch den TÜV aber sicherlich nicht mehr durch den 3. TÜV Termin.

Es hat zwar auch schon Versuche einer “Reparatur” (Auffüllen mit neuer Flüssigkeit) gegeben, aber das ist meist nur von kurzfristigem Erfolg (wenige Stunden oder Tage) gekrönt, da es schier unmöglich ist, ein Leck in der Leitung zu finden und zu reparieren.

Aus diesem Grund bietet sich eine Umrüstung auf elektrische Funktion als dauerhafte Lösung an. Auch beim Kostenvergleich liegt diese elektrische Lösung vorn.

Die hier angebotenen Umbausätze sind für Fahrzeuge gedacht, deren hydraulische LWR defekt ist und die deshalb gegen elektrische Motoren ausgetauscht werden soll.

Wir bieten zwar bei einigen wenigen Fahrzeugen auch angepasste hydraulische Umbausätze an, damit mit möglichst geringen Kosten repariert werden kann, aber davon kann eigentlich nur abgeraten werden.

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